#1

Urteilsspruch zum Thema Leibrente unseren ehemaligen Verein betreffend

in https://leibrente-npo.jimdosite.com/ 30.09.2019 18:29
von kai:göpel (gelöscht)
avatar

Im Prinzip wäre es schlicht ganz einfach, im Sinne des Gerichtes, welches zu der Überzeugung gelangte, daß zwar ein Anspruch bestehe, dieser aber nur "zur Verrechnung" existiere und kein Anspruch auf Auszahlung bestehe, sauber abzuwickeln.
Natürlich arbeitet hier niemand sauber, auch wir taten es bisher nicht.
Das System braucht nicht sauber zu arbeiten, wenn wir es nicht tun!


Die Person wird vom Deutschen Reich Weimar herausgegeben -> 6 Schwingen Adler auf der Geburtsurkunde.
Die Staatsangehörigkeit wird vom Deutschen Reich Weimar herausgegeben -> 6 Schwingen Adler auf dem StaG-Ausweis

Die BRD malt nur die Dokumente = Ausstellungslakai i.A.

D.h., weder die Geburtsurkunde noch der StaG-Ausweis sind Verträge mit der BRD, sie sind Verträge mit Weimar, welches zur Plünderung und Ausbeutung erschaffen wurde und vom 3. Reich besetzt und im Prinzip abgewickelt wurde.

Aber: Wir sind weder Weimaraner noch Reichsbürger.
Wir sind Preußen und somit des Königs Männer!

Offenbar verwaltet der Bürgermeister nun die vom Deutschen Reich Weimar für uns Menschen herausgegebene Person, wenn wir diese im Bürgerbüro anmelden.
Da weder Kommunen noch Länder souverän sind, sind sie Verwaltungslakaien des Bundes, welcher gem. Art. 133 GG. ebenfalls nur Verwaltungsrechte für ein Wirtschaftsgebiet in den Grenzen vom 03. Oktober 1990 besitzt, welches sich u.a. auf preußischem Grund und Boden befindet.

Dementsprechend wäre der Bürgermeister der Higgins.

Das Kollateral-, oder nennen wir es besser Leibrentenkonto wird mit Herausgabe der Person erstellt, meinem Empfinden nach durch die Sozialversicherungsnummer.
Diese SVN ist personengebunden und mit Anmeldung der Person beim Bürgermeister erhält dieser den Verwaltungsauftrag für das Leibrentenkonto der Person, dessen Begünstigte wir Menschen sind.

Nun ist jede Behörde des Bundes sowie der Bund selbst schlicht und einfach eine Bank!
Jedes Gericht ebenfalls.
Jeder Antrag, den wir stellen, jede Anfrage, jedes kleinste Papiergeschreibsel ist dementsprechend nichts anderes als entweder
a) ein Scheck oder
b) ein Überweisungsauftrag.

Daher brauchen hier ALLE immer unsere Unterschrift, denn ohne Unterschrift läuft gar nichts!
Ein Gericht wird gar nicht erst tätig, wenn wir im Vorfeld nicht bereits die Freigabe zur Belastung des Leibrentenkontos per Unterschrift erteilen, was natürlich niemanden davon abhält, uns am Ende nochmal eine Rechnung zu schicken.
Somit wird hier entweder doppelt kassiert oder aber die Hälfte verrechnet und den Rest sollen wir aus eigener Tasche bezahlen, damit der Betrug mit unseren Leibrentenkonten nicht auffällt.

Da hier jedoch niemand souverän ist, unterliegt hier jeder irgendwelchen Anordnungen, Eiden und internen Logenkonventionen, die ich alle nicht weiß.
Daher scheinen hier allen offensichtlich die Hände gebunden zu sein, wenn es darum geht, sauber abzurechnen.

Doch das soll uns nicht interessieren, nehmen wir einfach einmal an, hier würde sauber gearbeitet.

Dann hieße das:

1. Der Bürgermeister ist Higgins, er verwaltet die Person und das dazugehörige Leibrentenkonto.
2. Der Mensch als Inhaber der Person ist Berechtigter und Begünstiger des Kontos.
3. Der Mensch betreibt Geschäfte mit der Person, wie auch immer geartet - er bezieht bspw. darüber Strom.
4. Nun erstellt der Stromanbieter völlig korrekt auf den Namen der Person eine Stromabrechnung - EINE ABRECHNUNG! "Rechnen Sie doch einfach ab!"
5. Diese Abrechnung wird, ebenfalls völlig korrekt, an die Adresse der Person geschickt, damit der Mensch die Abrechnung prüfen kann (und sollte, es ist seine Pflicht!)
6. Stellt sich nun diese Abrechnung als korrekt heraus, akzeptiert der Mensch selbige - AUCH DAS IST SEINE PFLICHT!
7. ABER: Nun hat der Mensch die Abrechnung als korrekt erkannt, sie akzeptiert und muß nun für den Forderungsausgleich sorgen!

8. Nun geht der Mensch hin und erstellt im Prinzip einen Scheck. Dieser erklärt
a) die Abrechnung ist korrekt
b) die Forderung wird akzepiert

Und diesen Scheck reicht er an den Verwalter des Leibrentenkontos weiter und erteilt ihm die Freigabe zur Verrechnung mit selbigem!

UND DIESER SCHECK MUSS UNTERSCHRIEBEN SEIN, WIE EIN BANKSCHECK!
ER MUSS DIE UNTERSCHRIFT TRAGEN, DIE BEI DER BANK HINTERLEGT IST - in diesem Falle beim Bürgermeister hinterlegt ist!

Dann hat der Verwalter den Auftrag erhalten, die Forderung durch ABRECHNUNG vom Leibrentenkonto auszugleichen, OHNE selbst in eine Haftung zu geraten, denn wir haben ihn per Unterschrift haftungsbefreit!


Wir jedoch haben nun 2 dramatische Probleme:

1. ER TUT ES NICHT!
Das hätte zur Folge, daß sich ein geistig gesunder Mensch entweder
a) einen neuen Verwalter sucht oder
b) selbst verwaltet!

2. Das 2. Problem jedoch ist, daß der Mensch selbst gar keinen Zugang zum Leibrentenkonto erhält. Auch kann er sich keinen anderen Verwalter suchen, da alle Verwalter NICHTS TUN, obwohl sie etwas hätten tun müssen, denn das ist DIE EINZIGE Aufgabe der BRD und ihrer Lakaien hier: Verwaltungsaufträge von uns anzunehmen und abzuarbeiten!
Tun sie es nicht, haben sie überhaupt keine Existenzberechtigung mehr!

Was tun sie stattdessen?
Sie spielen ein Schauspiel von etwas, daß sie nicht sind, ohne Berechtigung, dieses Schauspiel überhaupt spielen zu dürfen!

DAS NENNT MAN BETRUG!

Veruntreuung, Treuhandbetrug, Unterschlagung oder schlicht: Korruption!

UND DER HAFTENDE DAFÜR IST EINZIG UND ALLEIN JENER BÜRGERMEISTER, WELCHER DEN VERWALTUNGSAUFTRAG VON UNS BEKOMMEN HAT!

Und den müssen wir anklagen, nur den, niemanden sonst, er ist der korrekte Ansprechpartner, er hat zu handeln!
D.h., jede Strafanzeige und jeder Strafantrag muß sich immer gegen den Bürgermeister richten, nicht gegen die BRD, oder Merkel, oder Länder oder sonstwen... der Bürgermeister MUSS handeln, er ist der Täter!


nach oben springen

#2

RE: Urteilsspruch zum Thema Leibrente unseren ehemaligen Verein betreffend

in https://leibrente-npo.jimdosite.com/ 23.10.2019 22:15
von uli:stein • 72 Beiträge

super Infos kai... danke


nach oben springen

#3

RE: Urteilsspruch zum Thema Leibrente unseren ehemaligen Verein betreffend

in https://leibrente-npo.jimdosite.com/ 28.10.2019 19:50
von Dirk • 16 Beiträge

Das muss ich mal wirken lassen und durchkauen.
Danke für die Mühe !!!


nach oben springen

#4

RE: Urteilsspruch zum Thema Leibrente unseren ehemaligen Verein betreffend

in https://leibrente-npo.jimdosite.com/ 29.10.2019 20:00
von oliver:driehorst • 53 Beiträge

Hallo kai,
wodurch/wie/wann habe ich, der mensch - vertreten durch seine Natürliche Person, dem Bürgermeister einen Auftrag erteilt?
Deine Meinung/Erkenntnisse ?

Kannst Du den Urteilsspruch, autonyminisiert, mit uns teilen?

Beste Grüße
oliver:


"Ich segne, die Situation die ich selber, in mein SEIN gezogen habe."
nach oben springen


Besucher
0 Mitglieder und 1 Gast sind Online

Wir begrüßen unser neuestes Mitglied: Charly15
Forum Statistiken
Das Forum hat 219 Themen und 587 Beiträge.

Heute waren 0 Mitglieder Online:





zum Impressum | 2019- © markus und sonja a.d.f. bergfeld | copyright 2019 bergfeld markus a.d.f. bergfeld | Inhaber www.wiedermensch.life von www.schutzantrag.one
Xobor Forum Software ©Xobor.de | Forum erstellen
Datenschutz