#1

gilt der Ausschluss des Bürgerlichen Tod`s heute immer noch ?

in Anleitung usw. 07.09.2019 19:01
von uli:stein • 72 Beiträge

Habbisch Frag:

GG Artikel 123 sagt: "(1) Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht."

Beispielsweise gilt heute immer noch das BGB von 1900 oder das RuStaG von 1913.

In der Preußischen Verfassung von 1850 steht in Artikel 10: "Der bürgerliche Tod und die Strafe der Vermögenseinziehung finden nicht statt."

Kennt jemand von euch einen Artikel im GG, der das aushebelt ?


nach oben springen

#2

RE: gilt der Ausschluss des Bürgerlichen Tod`s heute immer noch ?

in Anleitung usw. 10.09.2019 18:55
von andreas.greiner • 4 Beiträge

GG kann das grundsätzlich nicht aushebeln, ist ja höherer Recht, sondern minderwertigeres Recht.


"Mögen wir den Weg der Heilung erkennen und die liebevolle Kraft finden, diesen zu gehen"
nach oben springen

#3

RE: gilt der Ausschluss des Bürgerlichen Tod`s heute immer noch ?

in Anleitung usw. 13.09.2019 10:46
von oliver:driehorst • 53 Beiträge

Hallo uli:stein, hallo andreas:greiner,

jeder, der seine Dokument aus Russland bekommen hat, der sollte versuchen damit beginnen, das was in seiner Willenserklärung drin steht, auch "zu leben".

Mich interessieren nur noch die Verfassung von 1871, die Gesetze des Kaiserreich und seiner 26 Bundes-Staaten, Genfer Konventionen, HLKO, Weltpostvertrag und die Rechtsprechung der Militär-Regierung.
ALLES andere geht mir ehrlich gesagt "Am Arsch vorbei".

Jeder Brief an die "Person Herr/Herrn Oliver Driehorst" wird mir, vielleicht, den Wert von 3.419,66 € in Gold-Münzen einbringen.
Und, wenn die "Matrosen-Truppe" vor mir steht, frage ich sie (wenn ich den Mut aufbringe)
"Seid ihr gekommen, um mir meine Gold-Münzen zu bringen?"

Kosmische Grüsse
oliver:driehorst


"Ich segne, die Situation die ich selber, in mein SEIN gezogen habe."
zuletzt bearbeitet 13.09.2019 10:51 | nach oben springen

#4

RE: gilt der Ausschluss des Bürgerlichen Tod`s heute immer noch ?

in Anleitung usw. 15.09.2019 13:01
von uli:stein • 72 Beiträge

Habe meine Frage mal im Juraforum zur Disposition gestellt, weil ich mich natürlich frage, wie Jesuiten mein Ansinnen retournieren. Gefühlte 20 mal hat mich diese Bande in 123 Beiträgen als Reichsbürger gelabelt und ich diskutiere gerne in diesem Forum, weil man da sehr genau studieren kann, wie sich diese Naziballerburg die Realität, so mit Gewaltherrschaft zurechtbiegt, wie sie es braucht.

Argumente, die sich aus dem Kommerzrecht ergeben, habe ich nicht vorgetragen, weil Juristen keine Kenntnis davon haben. Insofern hätte ich damit nur Verwirrung gestiftet.

https://www.juraforum.de/forum/t/gg-arti...on-1850.665918/


nach oben springen

#5

RE: gilt der Ausschluss des Bürgerlichen Tod`s heute immer noch ?

in Anleitung usw. 14.12.2019 19:49
von thomas : regelien • 8 Beiträge

Zitat: "GG kann das grundsätzlich nicht aushebeln, ist ja höherer Recht, sondern minderwertigeres Recht."

Du meintest bestimmt:
GG kann das grundsätzlich nicht aushebeln, ist ja kein höheres Recht, sondern minderwertigeres Recht

Richtig so?.


nach oben springen

#6

RE: gilt der Ausschluss des Bürgerlichen Tod`s heute immer noch ?

in Anleitung usw. 14.12.2019 19:53
von thomas : regelien • 8 Beiträge

Hallo Oliver,
die Frage ist doch eigentlich, welche Verfassung (1871 o. 1850) die tatsächliche GÜLTIGE ist; und nicht wen welche Verfassung INTERESSIERT.

Siehst du das auch so? .... mit GÜLTIGKEIT ist maßgeblich.


nach oben springen

#7

RE: gilt der Ausschluss des Bürgerlichen Tod`s heute immer noch ?

in Anleitung usw. 17.12.2019 19:26
von oliver:driehorst • 53 Beiträge

Hallo thomas,

was steht denn in Deiner Willens-Erklärung, die Du nach Russland geschickt hast?

Mich INTERESSIERT nur noch, was in meiner Willens-Erklärung steht.
Dafür bekommen wir den Schutz.

GÜLTIG ist das, worauf Du ein Recht hast und das es auf eine von Dir genutzte Person angewendet werden kann.

Beste Grüße
Ich bin oliver:


"Ich segne, die Situation die ich selber, in mein SEIN gezogen habe."
nach oben springen

#8

RE: gilt der Ausschluss des Bürgerlichen Tod`s heute immer noch ?

in Anleitung usw. 26.12.2019 18:56
von thomas : regelien • 8 Beiträge

Grüß' dich Oliver, da steht also in unserer Willenserklärung drin, daß Letztere auf der Verfassung von 1871 basiert. Und warum bekommen wir - wenn ich Sonja in diesem Punkt richtig verstanden habe - fuer die Gemeinde Bergfeld die Altpreussischen Rechte zugestanden?...... die ja basieren soll auf der Pauluskirchen-Verfassung von 1848. Kannst du mir bitte das erklären?
Gruß, Thomas


nach oben springen


Besucher
0 Mitglieder und 1 Gast sind Online

Wir begrüßen unser neuestes Mitglied: Charly15
Forum Statistiken
Das Forum hat 219 Themen und 587 Beiträge.

Heute waren 0 Mitglieder Online:





zum Impressum | 2019- © markus und sonja a.d.f. bergfeld | copyright 2019 bergfeld markus a.d.f. bergfeld | Inhaber www.wiedermensch.life von www.schutzantrag.one
Xobor Forum Software ©Xobor.de | Forum erstellen
Datenschutz