#1

Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung-wer hat einen Tipp für mich

in infos 06.09.2019 16:00
von Bienebln (gelöscht)
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Ich hatte beim Finanzamt gebeten, mir doch mal aufzuzeigen, wo genau zu entnehmen ist, das ich steuerpflichtig bin und zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Dann kam natürlich als Antwort, das es die AO wäre, Einkommenssteuergesetz, Gewerbesteuer, Umsatzsteuergesetz usw.
Darauf habe ich Ihnen mitgeteilt, das das die AO nicht inkraft ist, die anderen verbotene Nazigesetze sind usw. Also alles fein mit Urteilen belegt.
Da also aus keinem der Gesetze hervorgeht, das ich steuerpflichtig bin, betrachte ich also die Abgabe bis zur endgültigen Klärung als ausgesetzt.
Dann kam als Antwort, das sie mir ja schon im letzten Schreiben geantwortet hätten und das Thema damit für sie erledigt ist. Aber man müsse ja noch etwas zu meinen Ausführungen sagen. Dann kam ein Schwall aus deren Handbuch mit lauter Bullshit und Dingen, die ich gar nicht in meinem Schreiben genannt hatte.
Einerseits schrieben sie dann noch, das ich natürlich wie auch die Jahre vorher zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bin.Als letzter Satz stand dann aber, das zukünftige Schreiben und Anträge von mir zu dem Thema nicht mehr bearbeitet werden. Ergo habe ich auch keine Steuererklärung geschickt.
Eigentlich haben danach die meisten Ruhe. Ich leider nicht.
Gestern bekam ich die Erinnerung zur Abgabe meiner Steuererklärungen.
Witzigerweise steht unter anderem
"Sollten Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein, weisen wir vorsorglich darauf hin...."
Dann kommen die möglichen Verspätungszuschläge bzw. bei Nichtabgabe die Schätzung.
So und nun weiss ich nicht so recht weiter. Eigentlich ist meine Frage nicht beantwortet, ob ich nun wirklich steuerpflichtig bin.Das können sie ja auch gar nicht. Nur ich würde auch ungern 25000 EUR oder eine Schätzung aufgebrummt bekommen.
Hat jemand einen Tipp oder Rat für mich?
Ich überlege einen Antrag auf Feststellung zu machen und dann eigentlich alle ungültigen Gesetze und warum nochmal aufzuführen. Dann bekommen sie eigentlich wirklich ein Problem, weil sie kaum bei der Bundesregierung mal eben gültige Gesetze herzaubern können.
Bin für jede Anregung dankbar.
Vielen Dank
sabine


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#2

RE: Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung-wer hat einen Tipp für mich

in infos 07.09.2019 18:16
von HaJoKub (gelöscht)
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Hallo sabine, ich habe einmal -irgendwo- gelesen, daß die AO nie in Kraft getreten ist, wei sie der einstige und zu dieser Zeit amtierende Bundespräsident Walter Scheel n i c h t unterschreiben hat. Ihm sind womöglich Skrupel gekommen!! Es sollte sich herausfinden lassen, ob es so ist!
Ob hier mit einer ungültigen, nie in Kraft getretenen "Abgabenordnung" illegal Geld eingetrieben wird, sollte sich doch herausfinden lassen!


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#3

RE: Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung-wer hat einen Tipp für mich

in infos 07.09.2019 18:20
von HaJoKub (gelöscht)
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Hallo Insider und Experten,
Kann mir jemand mitteilen, ob ich mich an der beabsichtigten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Finz'-Min. noch beteiligen kann?
Auf welches Kto. sollen die 6,-€uronen überweisen werden?
Angabe der St.-Nr erfoderlich?


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#4

RE: Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung-wer hat einen Tipp für mich

in infos 07.09.2019 19:18
von deuww • 5 Beiträge

Die AO ist nie in Kraft getreten!
https://dejure.org/gesetze/AO/415.html
in diesem sinne


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#5

RE: Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung-wer hat einen Tipp für mich

in infos 08.09.2019 11:34
von ChAnstatt • 9 Beiträge

Hallo HaJoKub,
bestimmt kannst Du das (wenn dich das nicht zu sehr "schädigt") 😉


zuletzt bearbeitet 08.09.2019 11:48 | nach oben springen

#6

RE: Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung-wer hat einen Tipp für mich

in infos 08.09.2019 13:23
von Bienebln (gelöscht)
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ja das hatte ich den Herrschaften vom FA schon alles mitgeteilt, die AO ist nicht Inkraft getreten, und alle anderen sind auch nicht gültig, aus verschiedenen Gründen. Anstatt mir aber die genaue Grund lage zu nennen, aus der hervor geht, das ich steuerpflichtig sein soll und zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, haben sie nur auf ihre erste Antwort mit den ungültigen Gesetzen verwiesen. Ich hatte in jedem Schreiben mitgeteilt, bis zur Klärung betrachte ich die Angelegenheit als ausgesetzt und habe eben keine Steuererklärung abgegeben.
Einerseits sagen sie im letzten Schreiben ganz am Schluss, das sie Schreiben und Anträge von mir zu dem Thema nicht mehr bearbeiten ( warum sollte ich also eine Steuererklärung abgebem?) und nun erinnern sie und fordern diese ein unter Androhung von Zwangsgeldern. Sie haben allerdings bisher nicht belegt, wonach ich rechtsgültig steuerpflichtig sein soll. Also was nun tun? Weiss jemand, wie ich die Angelika Hölzel kontaktieren kann, die ja wahrscheinlich in dem Bereich fitter ist?
Vielen Dank.
LG
sabine


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#7

RE: Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung-wer hat einen Tipp für mich

in infos 08.09.2019 15:54
von harrovonboltenhagen • 116 Beiträge

nun, wenn ich eine bemerkung (keine problemlösung) machen darf

das gebahren sowohl des fa als auch der gez ähneln sich auffallend.
oberste zielsetzung ist wohl einnahmenmaximierung,
zumal die gefühlte atmosphäre überdeutlich zunehmende
geldnot des systems vermuten lässt.
somit sind diese beiden „institute“ und das rücksichtslose und
gewaltsame eintreiben von strafbefehlerlösen eigentlich
zu erwartende erscheinungen, die an raubrittertum erinnern.
früher hat der burgherr söldner durch die dörfer geschickt,
hühner und brot rauben lassen und hatte dann wieder
vier wochen den kühlschrank voll.
ist es heute anders? nein, ausser, dass die raubritter
mit papier angekündigt werden und jeder nach seinem
angstlevel schon mal geld besorgt.
nix hat sich geändert - für die sklaven.
anträge, widersprüche, auskunftsverlangen usw.
führen in ihren dschungel - bis wo macht man das?
klagen auf ihrem spielfeld ? wohl nur aussichtreich,
wenn ausreichend öffentlichkeit ist oder mal im
einzelfall „ gerechtigkeit“ natürlich in eigenabsicht publizieren will.
man sehe sich zeitraum, inhalt und umfang der gez sache olaf kretschmer an.

man sehe sich ( entspannt) meine sache an:
aufforderung zur abgabe sterkl. , dann schätzung 94€, dann mahnung,
dann nkündigung der vollstreckung. nun versende ich den nachweis
eines monatlichen einkommens aus selbstk. über ca. 350€ dahin
( gemäss abrechnung gegenüber arbeitsamt) - hilft nix.
nun denn von fremdkonto 94€ untervorbehalt/ unterzwang/ohnerechtsanerkenntnis
hinüberwiesen - schwupps: ohne jegliches papier nach 2 wochen waren die 94€ wieder zurück.

was soll dieses eigenerlebnis?
scheinbar kann man bei unkalkulierbarem eigenaufwand
sowas je nach bearbeiter dort abwenden.

einzelfall, ohne wiederholgarantie.

da sie sich täglich ihre handlungsvorgaben nach bedarf gestalten,
werden wir ohne neue fundierte ideen und/oder mehr massenbasis
wohl nix ausrichten.

umsomehr will ich an dieser stelle arbeit vieler in dieser gemeinschaft
an lösungen hervorheben.

leider ist es ( wie im richtigen leben hier bei stammtischen ständig zu erleben)
sehr schwer, bei 10 leuten drei fakten „was verbindet uns“ festzustellen.

die übereinstimmende beantwortung in einer gemeinschaft von „wie wollen wir leben“
und es dann tun scheint mir ein guter ansatz für neues von unten.

statt gegen lieber friedlich dran vorbei und neu :-)

beste gruesse


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#8

RE: Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung-wer hat einen Tipp für mich

in infos 18.09.2019 22:23
von HaJoKub (gelöscht)
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Nochmals die Frage vom 07.09.19 :
1. Auf welches Kto. sollen die 6,- €uronen überweisen werden?
2. Ist die Angabe der St.-Nr zwingend erfoderlich?


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