Lieben Dank oliver, dass auch du dich mit dem Problem beschäftigst.... und erst beim erneuten lesen hier stelle ich auch noch einen Gedankenfehler bei mir selbst fest.
Erbe ich z.B. von Oma ein schuldenfreies Haus, dann geh ich doch mit meinem Perso zu Notar und veranlasse diesen, das Grundbuch umzuschreiben. Hierbei geschehen zwei Dinge:
1. der Notar trägt als neuen Eigentümer die JURISTISCHE PERSON JP ein, die der Firma Germany gehört... tolle Wurst, aber Eigentümer von Omas Haus bin ich dann als Mensch immer noch nicht.
2. als verdeckter Anhangsvertrag wird mir dann mittels des Grundbuchs vorgegaukelt, ich sei der Eigentümer, tatsächlich bin ich aber lediglich der Nießbrauchberechtigte und für dieses Recht muss ich auch noch Lizenzgebühren in Form von a) Grunderwerb- und b) Grundbesitzsteuer zahlen.
Das ist ja auch alles richtig so, denn ab dem 28. Oktober 1918 gibt es keinen handlungsfähigen Staat mehr auf Deutschem Boden. Vereinfacht also, kein Staat - kein Eigentum.
Wenn also danach Oma`s Häusken vom Finanzamt versteigert wird, wird, nach Zuschlagserteilung das Nießbrauchrecht von JP1 auf JP2 umgebucht, die natürlich ebenso der Firma Germany gehört.
Hier wird also kein Eigentum versteigert, sondern nur ein Recht. D.h. die versteigernde Firma GERMANY verfügt nicht über, von den Besatzungsmächten beschlagnahmten Besitz oder Eigentum. Hierzu noch der Hinweis, dass es in Wirklichkeit -wie üblich bei diesem Jesuitenpack- viel komplizierter ist: http://www.agmiw.org/shaef-gesetz-nr-52-eigentum-vs-besitz/
Also der Hinweis auf Shaef 52 gibt uns hier keine Sicherheit und eigentlich will ich ja auch diese Karte gar nicht ziehen, denn das wäre ja eine Einlassung in deren Rechtskreis, was ich mit Hinweis auf meine Willens- und Lebenderklärung ja eigentlich nicht will.