#1

Der Impfpflicht wohlwollend Begegnet

in infos 17.11.2019 21:06
von :jens:werner:,-auf-Land- • 21 Beiträge

Dieser sogenannten Impfplicht, möge bitte jeder selbst die seine Entscheidung treffen, welche der drei Möglichkeiten er als Mann oder Weib für seine natürliche Person göddlich Nutzen möchte.


Dateianlage:
zuletzt bearbeitet 17.11.2019 21:24 | nach oben springen

#2

RE: Der Impfpflicht wohlwollend Begegnet

in infos 30.11.2019 22:15
von GeorgP • 1 Beitrag

In der Impferklärung hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen: Meldepflicht für Impfkomplikationen
Mir ist bekannt, dass ich laut Infektionsschutzgesetz (IfSG § 6) verpflichtet bin, jeden Verdacht einer ungewöhnlichen Impfreaktion meinem lokalen Gesundheitsamt zu melden und dass laut IfSG bei Unterlassung der Meldung ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vergängt werden kann. Sollte: "25.000 Euro verhängt..." lauten


Georg Pietzko


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#3

RE: Der Impfpflicht wohlwollend Begegnet

in infos 01.12.2019 18:36
von oliver:driehorst • 53 Beiträge

Hallo GeorgP,

Du als lebender Mann aus Fleisch und Blut, landläufig Mensch genannt, nutzt eine Person, die dem Infektionsschutzgesetz und dem Firmen-Rechtskreis der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (PERSO und/oder REISEPASS) unterliegt.
Du, der Mann/Mensch, bist aber nicht zeichnungsberechtigt für diese Person, weil Du nicht der Herausgeber bist.
Du haftest nur für diese Person, weil Du es nicht besser weißt.

Du bist nicht die Person, die Du benutzt.

Mit besten Grüßen
Ich bin oliver


"Ich segne, die Situation die ich selber, in mein SEIN gezogen habe."
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