#1

Leibrente, An/ Abmeldung im Bürgerbüro und Verträge......

in https://leibrente-npo.jimdosite.com/ 29.10.2019 21:29
von kai:göpel (gelöscht)
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Ihr Lieben,

ich möchte diesbezüglich noch einmal einen Vergleich anbringen, bei dem ich wieder auf meinen Lieblingsvergleichspartner zurückgreifen kann: Fußball!

Fußball erklärt das komplette System für den "kleinen" Mann, dieser begreift jedoch nicht, daß der Rasensport nur ein Schauspiel und das echte Geschäft durch die Funktionäre geleitet wird.


Nehmen wir also folgendes an:

FIFA = Das UN-Treuhandsystem "DIE WELT" gem. UN-Charta
UEFA = Die EU
DFB = BRD
VEREIN = Gemeinde
SPIELER = Bürger


Nehmen wir nun an, der Spieler X ist im Vertrag mit dem Verein Y -> er ist Spieler = Bürger des Vereins = der Gemeinde.
Nun geht der Spieler X hin und schließt mit dem Verein Z einen 2. Vertrag.
Was wird passieren?
Erlischt dadurch der Vertrag mit Verein Y?
Wird Verein Y nicht auf die Einhaltung des Vertrages pochen?
Was wird Verein Y wohl tun, wenn Spieler X nicht pünktlich Samstag 15:30 Uhr auf dem Platz steht und seinen Sklavenjob erledigt?

Nun ist es Fußball verboten, 2 Wohnsitze = 2 Verträge zu haben, hier im Regime nicht, denn jeder BM soll ja soviel Leibrente wie möglich abgreifen können.
Nichtsdestotrotz ändert es nichts daran, daß Verträge bestehen und jeder Vertragspartner das Recht hat, auf Spieler X zugreifen zu können.
D.h., nur weil jemand seinen Wohnsitz in RU nimmt, bedeutet das nicht, daß die BRD hier nicht Maßnahmen einleiten, durchführen und abwickeln kann... die Person wird dafür gar nicht benötigt, das Regime hier ist sich selbst genüge = Verurteilung in Abwesenheit, Haftbefehl, Festnahme des Menschen bei Einreise...

Wenn ich also etwas ändern möchte, dann kann ich doch nicht allen Ernstes annehmen, ich könnte das System ändern!
Das System ist nur ein Spiegel, der exakt das wiedergibt, was die Masse will.
Nicht die BRD ist so, wie sie ist, sondern die Masse ist so, wie sie ist und die BRD spiegelt das nur.
D.h., die BRD ist von sich aus gar nicht handlungsfähig, sie kann mich zu gar nichts zwingen!

Niemand kommt vorbei und zwingt mich, ein Haus zu bauen, ein Auto zu kaufen, ein Konto zu eröffnen, mit 100 km/h durch die Stadt zu rasen... usw.
Die BRD kann immer nur mein Verhalten widerspiegeln und ERST DANACH tätig werden.
Beim Tennis würde man sagen: Ich habe immer Aufschlag und die BRD retourniert lediglich.
D.h., die BRD agiert nie, sie re - agiert nur auf mein Verhalten...

So, und nun schimpfen Viele, daß die BRD exakt das tut, was sie soll: re - agieren!
Warum?

WEIL ICH SIE PER VERTRAG DAMIT BEAUFTRAGT HABE!

Ich habe die Person zur Verwaltung angemeldet, ich habe gesagt, ich kann meine Geschäfte nicht mehr selbständig erledigen, weil ich zu geistesschwach dafür bin, ich habe den BM als Verwalter der Person bestellt, ich habe gesagt, ich möchte entmündigt und verwaltet werden, ich brauche Hilfe, bitte plant und überwacht mein Leben in Eurer Lebensverwaltungssozialanstalt... ich war das, nicht die BRD!
Nicht der Papst, nicht Mutti... ich.

Natürlich passiert das Ganze nicht ohne Steuerung durch die Betreiber des Systems, aber das spielt überhaupt keine Rolle, für niemanden!

Denn:
1. Für die, die es nicht wissen, spielt es keine Rolle, weil sie es gar nicht wissen - wer nicht weiß, daß er sterben kann, hat auch keine Angst vor dem Tod.
2. Für die, die es wissen, spielt es auch keine Rolle, denn sie können es zu jeder Minute entweder ändern oder zu ihren Gunsten ausnutzen.

Das Einzige, was dazu nötig ist, ist: TUN!
Wer weiß, was hier läuft und trotzdem nichts tut, dem kann niemand mehr helfen!

Ich möchte noch etwas Wichtiges anmerken:

1. Laut SHAEF Gesetzen, die bis dato vollumfänglich gültig sind, ist es Verboten, Geschäfte mit Nazis zu machen.
Laut EuGH ist die BRD Rechtsnachfolgerin des 3., nicht des Deutschen Reiches!

=> Es ist verboten, Geschäfte mit der BRD zu machen!


2. Ich kann es nicht beweisen, jedoch vermute ich stark, daß ALLE Bundesbereinigungsgesetze von den Russen angeordnet wurden.
Dadurch verloren ALLE Gesetze der BRD ihr Einführungsgesetz und dementsprechend ihren räumlichen Geltungsbereich.

=> ALLE Gesetze der BRD gelten nicht mehr in einem Raum, in einem Gebiet, sondern PERSÖNLICH! -> Personalstatut!
ALLE Gesetze der BRD gelten nur und einzig für ANGEMELDETE PERSONEN!

-> Daran anlehnend die Sowjetische Militärregierungsanordnung für ABGEMELDETE PERSONEN!


3. Früher, als das Meldewesen noch Ländersache war, wurde jede Person, die erwischt wurde, zwangsangemeldet.
Ich kann es ebenfalls nicht beweisen, aber in Verbindung mit der Sowjetischen Militärregierungsanordnung könnte das Bundesmeldegesetz herausgegeben worden sein,
wodurch den Ländern das Meldewesen entzogen und dem Bund zugeführt wurde, welcher offensichtlich unter vollständiger Überwachung steht!

Seither gibt es keine Zwangsanmeldungen von Personen mehr!
Wer seine Person nicht anmeldet, wird dazu auch nicht aufgefordert, genötigt usw.!


Das Meldewesen ist die Achillesverse des Regimes und wir haben es in der Hand, darüber zu entscheiden.
Das MUSS jedem bewußt sein, und jeder MUSS diesbezüglich tätig werden, wenn er Rechte in Anspruch nehmen will - Rechte und Pflichten gehen immer Hand in Hand, eines ergibt das andere, immer schon!


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#2

RE: Leibrente, An/ Abmeldung im Bürgerbüro und Verträge......

in https://leibrente-npo.jimdosite.com/ 29.10.2019 21:52
von inesgina • 5 Beiträge

Liebe Freunde, aus eigener Erfahrung kann ich den Satz: es gibt keine Zwangsanmeldungen mehr, NICHT bestätigen! Da die Person INES W. von "Amtswegen" angemeldet wurde.
LG :ines


inesgina aloha
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#3

RE: Leibrente, An/ Abmeldung im Bürgerbüro und Verträge......

in https://leibrente-npo.jimdosite.com/ 29.10.2019 21:56
von :jens:werner:,-auf-Land- • 21 Beiträge

Lieber Kai, es gibt allerdings die Zwangsabmeldung durch den Bürgermeister, und ab diesem zeitpunkt erhälst du selbst aus dem Arbeitslosengeld-Vertrag
ohne vorwarnung keine Leistung. Dies betriff möglicherweis aber niemals die HLKO rente was erforscht werden müsste.


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#4

RE: Leibrente, An/ Abmeldung im Bürgerbüro und Verträge......

in https://leibrente-npo.jimdosite.com/ 30.10.2019 13:25
von m a r k u s
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Liebe : i n e s,

alles ist Vertrag!
Das ist der entscheidende Grundsatz, an den man sich immer halten muß und den man nie vergessen darf!

Das bedeutet, wenn etwas passiert, passiert es auf der Grundlage irgendeines Vertrages, der irgendwo, irgendwann, irgendwie geschlossen wurde.

Zu diesen Verträgen gibt es weiterreichend Bescheide und Verwaltungsakte.
Bescheide und Verwaltungsakte sind WILLENSERKLÄRUNGEN - das muß man wissen!

Willenserklärungen sind keine Verträge, aus ihnen können keine Rechtsfolgen entstehen... es sei denn, man stimmt stillschweigend zu (Frist!).

Bescheide und Verwaltungsakte können niemals etwas festschreiben, denn dann wären sie ein Urteil und ein Urteil dürfen nur Richter sprechen.

Eine sogenannte "Zwangsanmeldung von Amtswegen" ist ein Verwaltungsakt = eine Willenserklärung, eine Person verwaltungstechnisch übernehmen zu wollen.
Meldepflichtig ist der "Bezug einer Wohnung".
Eine Wohnung ist eine Leistung, die man beziehen kann, ähnlich wie Hartz4. Aber auch dafür muß es einen Leistungsbezug-Vertrag, gemeinhin Mietvertrag genannt, geben.
Besteht für die Person kein Vertrag über den Bezug einer Leistung "Wohnung", gibt es auch nichts anzumelden.

Das ist natürlich wiedermal nur ein bruchstückhafter Auszug aus einem sehr sehr weitreichenden, in sich geschlossenen Ablauf, welcher sukzessive am Ende dazu führen soll, daß der Mensch tot und die Person unter plünderungsfähiger Verwaltung ist.
Um diesen Ablauf aufzuheben, sind ebenso weitreichende wie umfangreiche Schritte nötig, die alle ineinandergreifen müssen.

Unter dem Strich bleibt dann jedoch festzuhalten:
Das einzig wirksame Mittel gegen das Regime ist die Abmeldung der Person!

Dazu noch 3 Zitate, die wir selber dazu eingeholt haben:

1. "Wenn Du hier mit fremden Ausweisdokumenten rumläufst, können wir nichts tun. Finden wir jedoch heraus, daß Du hier eine Meldeadresse hast, machen wir Dich fertig!"
- guter Bekannter, Polizist

2. "Geht so schnell wie möglich ins Bürgerbüro und meldet Euch ab, das System ist am Ende!"
- ein Freund, Rechtsanwalt

3. "Das einzige, was ich brauche, um eine Person zu verurteilen, ist eine ladungsfähige Anschrift!"
- Familienangehöriger, Richter


Das System wird nur und einzig durch die Meldeadresse aufrecht gehalten!
Jurisdiktionen sind einzig und allein durch die Meldeadresse geregelt!

D.h., es geht nicht darum, was möglich ist, ob man mehrere Wohnsitze haben kann und dergleichen... es geht um die elementare Frage, ob man mit einem Regime, welches durch ein europäisches Gericht als Rechtsnachfolger des 3. Reiches erkannt wurde, weiterhin ein Vertragsverhältnis aufrecht erhalten will, um diesem Regime als Kollaborateur Beihilfe zur Begehung von Verbrechen gegen Menschlichkeit jeglicher Art zu leisten, in dem man diesem Regime weiterhin seine Lebensenergie und das Erbe seiner Ahnen, unter anderem in Form der Leibrente, die jeder BM für gemeldete Personen hier abgreifen und veruntreuen kann, zur Verfügung stellt!

Es geht nicht um Möglichkeiten, es geht um eine Geisteshaltung!


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#5

RE: Leibrente, An/ Abmeldung im Bürgerbüro und Verträge......

in https://leibrente-npo.jimdosite.com/ 05.11.2019 20:02
von oliver:driehorst • 53 Beiträge

"ALLES IST VERTRAG"
Diesen Satz hat der Teufel erfunden!!!

Ein Vertrag ist eine beidseitig übereinstimmende Willenserklärung.
Wenn beiden Parteien ALLE VertragsInhalte bekannt sind.
Und nicht, wenn mir, ohne mein Wissen, irgendwelche versteckten Anhang-Verträge "untergejubelt" werden.


"Ich segne, die Situation die ich selber, in mein SEIN gezogen habe."
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#6

RE: Leibrente, An/ Abmeldung im Bürgerbüro und Verträge......

in https://leibrente-npo.jimdosite.com/ 11.11.2019 00:18
von inesgina • 5 Beiträge

Danke Markus, ich möchte kurz noch eine Ausführung zu diesem Thema machen. Ich habe weder einen Mietvertrag geschlossen noch irgend was anderes. Ich habe das geerbte Haus meiner Tante bezogen. Auch wurde von mir kein Erbschein beantragt. Einfach eingezogen und fertig. Nun verstehe ich auch langsam das ganze Ausmaß, warum es so gelaufen ist, krasse Sache...


inesgina aloha
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#7

RE: Leibrente, An/ Abmeldung im Bürgerbüro und Verträge......

in https://leibrente-npo.jimdosite.com/ 12.11.2019 11:43
von wiedermensch.life • 5 Beiträge

Bitte hier der Bürgermeister markus gerne können wir auch bei fragen über whatsapp Telefonieren schreib mich kurz an und wenn ich luft habe rufe ich zurück meine nummer +79219496003 grüsse aus Russland


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#8

RE: Leibrente, An/ Abmeldung im Bürgerbüro und Verträge......

in https://leibrente-npo.jimdosite.com/ 30.11.2019 14:28
von m a r k u s • 3 Beiträge

@oliver : driehorst

"Der Teufel" kann im Prinzip gar nichts tun, da "Gott/Satan" lediglich ein Geschäftsmodell ist, mit dem eine Verbrecherorganisation seit rund 2000 Jahren ein Vermögen verdient hat und immer noch verdient!
Wer jedoch lieber glaubt anstatt zu wissen, der ist in dieser "Gott/Satan"-Firma recht gut aufgehoben und kann jeden Tag in den entsprechenden Firmengebäuden seinen eigenen rechtlichen Tod am Kreuz anbeten.

Ein Vertrag ist, wie Du richtig sagst, eine Willenserklärung, die von 2 oder mehr Seiten rechtswirksam gezeichnet wurde.
Bei Unterzeichnung kann jedoch jeder Vertragspartner davon ausgehen, daß jedem Zeichnenden ALLE Vertragsinhalte klar und verständlich sind.
Sind sie es nicht, muß sich jeder fragen, WARUM er dann überhaupt gezeichnet hat!
Jeder mündige, rechts- und geschäftsfähige Mensch in der Rolle als natürliche Person ist VERPFLICHTET, VOR UNTERSCHRIFT alle Vertragsinhalte zu prüfen und sich zur Prüfung vorlegen zu lassen.

So, nun haben wir das Problem (es dürfte nicht ganz unbekannt sein), daß hier zwar keine versteckten Verträge untergejubelt werden, aber der Bürgermeister als CEO einer Verwaltungsfirma über seine Person Verträge abgeschlossen hat, die sich zum Nachteil Dritter (unserer Personen, die wir durch Anmeldung zur Verwaltung abgegeben haben) auswirken.
Dieses gesamte Spektakel nennt man Rechtsaufsicht und es findet komplett unter Besatzungsrecht statt, d.h., unsere natürliche Person wird (zwangs-) interniert in das KZ Deutschland und dort als Kriegsgefangene ver- und abgehandelt.

Eine Internierung kann ohne richterlichen Beschluß durchgeführt werden - nichts anderes ist die Anmeldung im Bürgerbüro, egal ob freiwillig oder durch Zwang.
Von da an ist der Mensch im Prinzip nicht mehr rechtsfähig, denn er hat seine Rechtsfähigkeit (= natürliche Person) verloren, von da an ist er im Prinzip ein körperlicher Gegenstand, bestimmt nach Anzahl, Größe und Gewicht, geschrieben in großen Druckbuchstaben (= Sache).

Wenn Ihr mal auf Eure Meldebescheinigungen schaut, sehr Ihr da noch sowas wie Familienname und normale Schreibweise - erst DANACH beginnt der Irrsinn mit Perso/Reisepaß etc., wobei lustigerweise der Name im Führerschein wiederum normal geschrieben steht...


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#9

RE: Leibrente, An/ Abmeldung im Bürgerbüro und Verträge......

in https://leibrente-npo.jimdosite.com/ 30.11.2019 16:02
von sabine.helbig • 6 Beiträge

wo finde ich denn nun den neuen Antrag und die Ausfüllhilfe für die Leibrente?
Danke.
LG
Sabine


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#10

RE: Leibrente, An/ Abmeldung im Bürgerbüro und Verträge......

in https://leibrente-npo.jimdosite.com/ 30.11.2019 16:54
von sylvia • 6 Beiträge

Suche ich auch gerade


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#11

RE: Leibrente, An/ Abmeldung im Bürgerbüro und Verträge......

in https://leibrente-npo.jimdosite.com/ 30.11.2019 21:42
von Dirk • 16 Beiträge

Sollte heute kommen.
Aber wie wir alle wissen, wird man von jeglichem System auf Trab gehalten und permanent ausgebremst.
Also warten wir doch noch ab. Ich hab es zwar auch brandeilig, aber ich denke der Markus tut sein bestes.


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#12

RE: Leibrente, An/ Abmeldung im Bürgerbüro und Verträge......

in https://leibrente-npo.jimdosite.com/ 02.12.2019 16:05
von uli:stein • 72 Beiträge

Hallöle Kinnas...

ich habe in den letzten zwei Tagen das Antragsformular zu... Zitat: "Anmeldung Hinterlassenenleistungen", grafisch und textlich komplett neu eingegeben und danach, daraus eine beschreibbare PDF gemacht. Bitte lasst uns zuerst einmal auf einen gemeinsamen Standard einigen:

Wir reden hier nicht von "Rente", denn bei diesem Wort denkt jeder an eine Versorgung einer noch lebenden Person, die das Rentenalter erreicht hat. Tatsächlich ist aber im Antrag die Rede von einer "hinterlassenen Person" und das Antragsformular beginnt mit: Anmeldung Hinterlassenenleistungen. D.h. es wird ein lebender Angehöriger beglückt, der den Tod eines Angehörigen erlitten hat. Nochmal zum Vergleich:

Bauer hat Rentenalter erreicht: Rente
Bauer ist verstorben: Hinterlassenenversorgung der Ehefrau des Verstorbenen

Bitte achtet bei zukünftigen Diskussionen auf diesen Unterschied und korrigiert eure Mitdiskutanten auf evtl. falsche Formulierungen. Es wäre peinlich, wenn wir stundenlang im Zoom über etwas diskutieren und hierbei ständig falsche Begriffe verwenden.

Das beschreibbare Antragsformular könnt ihr euch hier:
https://drive.google.com/drive/folders/1...liE?usp=sharing
downloaden.

Hinweis: es kann sein, dass sich noch einige Begriffe in dem Antragsformular ändern werden. Z.B. ist dort die Rede von "Kanton". In der Schweiz gibt es Kantone, aber der Begriff ist in der deutschen Verwaltungssprache unbekannt. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, entweder den Begriff zu ändern, oder ein vernünftiges Tutorial zu schreiben, wie der Antrag korrekt auszufüllen ist.

Aus diesem Grunde habe ich euch hier einen Arbeitsbereich vorbereitet, in dem dieses Tutorial für zukünftig hinzukommende Menschen nieder geschrieben wird. Wenn ihr also euren Antrag ausfüllt und hierzu in unseren Zoomsitzungen Details klärt, dann seit bitte so lieb und schreibt diese Erläuterungen dann auch in dieses Tutorial rein:
https://docs.google.com/document/d/1diT7...dit?usp=sharing
Dadurch können wir vermeiden, dass bei unseren Zoomsitzungen ständig Fragen gestellt werden, die zuvor schon beantwortet wurden.

und wie immer... alles wird gut


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#13

RE: Leibrente, An/ Abmeldung im Bürgerbüro und Verträge......

in https://leibrente-npo.jimdosite.com/ 02.12.2019 17:51
von monika • 1 Beitrag

Mir ist wohl klar: Die Großen hören auf zu siegen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Besteht die geniale Lösung der Wohnsitzmeldung nun darin, seine Unterschrift als "by muster : mustermann a.r." zu leisten? Oder eigenes, formloses Schreiben, um deren four-corner-rule-Formulare zu umgehen?

Meine Familie und ich bekommen seit Jahren die "Amtsgewalt" zu spüren. Wir erlebten beides: Eine Zwangsabmeldung, damit meine Tochter keine Familienbeihilfe (Kindergeld) und kein Kinderbetreuungsgeld erhält. Meine Tochter hat in 4 Jahren, in denen sie in Österreich gelebt hat, für NUR 2 Monate Familienbeihilfe erhalten. Der Rest und der Löwenanteil, das Kinderbetreuungsgeld (~ 10.000,- €) stehen immer noch aus.
Eine Zwangsanmeldung bei der anderen Tochter, die vor einigen Jahren hinter ihrem Rücken mit Nebenwohnsitz durchgeführt wurde und trotzdem hat die Polizei am 13. Juni 2019 159,- € von ihr erpreßt, ansonsten sie zur Ersatzfreiheitsstrafe verfrachtet worden wäre. Der 13. Juni 2019 war auch "zufällig" der Tag, an dem ein Privatbetrüger mithilfe des Gerichtes und Verfassungsschutzes unsere Tiere versteigern wollte und ich dann vom Verfassungsschutz festgenommen und wegen staatsfeindlicher Verbindungen inhaftiert wurde.

Ich will kein Kollaborateur sein. Wie nehme ich nun eine aufgenötigte Meldung (weil zur Kontoeröffnung eine Wohnsitzkarte vorgelegt werden muß) so vor, daß die Verträge des BM inaktiv bleiben?


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#14

RE: Leibrente, An/ Abmeldung im Bürgerbüro und Verträge......

in https://leibrente-npo.jimdosite.com/ 02.12.2019 20:27
von m a r k u s
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Hi Uli,
herzlichen Dank für Deine Arbeit und Mühe... gefällt mir sehr gut!

In Bezug auf die Kantone möchte ich etwas zum nachdenken anbieten;

Wir können die Kantone so sehen wie hier die Bundesländer - das halte ich für falsch.
Vielmehr könnten wir die Kantone so sehen wie die Provinzen unserer Heimat.
Noch interessanter wäre es hingegen, wenn wir die Kantone in Bezug auf die ersten beiden Ziffern der SVN sehen - bei mir wäre das die 13, welche jedoch nicht Nordrhein-Westfalen darstellt, wie jeder Systemling blind glauben würde, sondern Provinz Rheinland/Rheinprovinz.
Die 11 bspw. bedeutet Provinz Westfalen... usw.

Somit könnten wir das Feld "Kanton" und die SVN, über die ja im Prinzip ALLES abgerechnet wird, in Verbindung bringen.


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#15

RE: Leibrente, An/ Abmeldung im Bürgerbüro und Verträge......

in https://leibrente-npo.jimdosite.com/ 02.12.2019 20:37
von m a r k u s
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@monika:

Gar nicht!
Entweder Du gibst Deine Person im Bürgerbüro zur Verwaltung ab oder Du tust es nicht - eine andere Möglichkeit gibt es nicht!

Ist die Person angemeldet, besteht Jurisdiktion, die Unterschrift ist bedeutungslos, denn Unterschriften bedarf es hier nicht!

D.h., solange Jurisdiktion besteht, zieht das System ALLE Register gegen uns, denn wir haben es dazu beauftragt.
Wird die Jurisdiktion beendet (Abmeldung), sieht es anders aus, da haben wir durchaus schon Gerichte Verfahren einstellen sehen.

Das gesamte System steht und fällt mit dem Bürgerbüro, alles andere ist nur Hokuspokus!


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